Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.2018 - I-32 SA 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47558
OLG Hamm, 26.10.2018 - I-32 SA 30/18 (https://dejure.org/2018,47558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2018 - I-32 SA 30/18 (https://dejure.org/2018,47558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - I-32 SA 30/18 (https://dejure.org/2018,47558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32, 36 I Nr. 6 ; BGB § 823, 826 ; StGB § 263
    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; Klage gegen Hersteller; unerlaubte Handlung; Verweisung; unverbindlich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 32, 36 I Nr. 6 ; BGB § 823, 826 ; StGB § 263
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen und bei einem Händler erworbenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 362/17
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - I-32 SA 30/18

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 658
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Ein solcher Verbraucher kann und muss nicht davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nur deshalb als eingehalten attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Lauf des Prüfstands erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung deswegen - in gesetzlich unzulässiger Weise - insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird (vgl. LG Paderborn , Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16, juris, Rn. 38; ebenso LG Krefeld , Urt. v. 04.10.2017 - 2 O 19/17 - juris , Rn. 25; Urt. v. 28.02.2018 - 7 O 10/17 - juris , Rn. 34).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    aa) Begehungsorte der deliktischen Handlung sind sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen, und dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde ( BGH , Urt. v. 28.02.1996 - XII ZR 181/93 - BGHZ 132, 111, zit. nach juris , Rn. 26; Urt. v. 02.03.2010 - XI ZR 23/09 - BGZ 184, 313, Rn. 12, Urt. v. 130.7.2010 - VI ZR 34/07 - NJW-RR 2008, 516, Rn. 24; Patzina , in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 5. Aufl. 2016, § 32 Rn. 20, jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    aa) Begehungsorte der deliktischen Handlung sind sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen, und dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde ( BGH , Urt. v. 28.02.1996 - XII ZR 181/93 - BGHZ 132, 111, zit. nach juris , Rn. 26; Urt. v. 02.03.2010 - XI ZR 23/09 - BGZ 184, 313, Rn. 12, Urt. v. 130.7.2010 - VI ZR 34/07 - NJW-RR 2008, 516, Rn. 24; Patzina , in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 5. Aufl. 2016, § 32 Rn. 20, jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2017 - 5 Sa 44/17

    Gemeinschaftlicher Gerichtsstand mehrerer wegen arglistiger Täuschung beim

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Seine Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach für die auf deliktische Ansprüche gegen die beklagte Fahrzeugherstellerin gerichtete Klage der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung begründet ist, da Begehungsorte i.S.v. § 32 ZPO sowohl am Sitz der Verkäuferin, wo der Kaufvertrag geschlossen worden sei, als auch am Wohnsitz des Klägers begründet seien, wo der Vermögensschaden eingetreten sei (Beschluss vom 30.10.2017 - 5 SA 44/17 - juris , Rn. 23).
  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Ein solcher Verbraucher kann und muss nicht davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nur deshalb als eingehalten attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Lauf des Prüfstands erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung deswegen - in gesetzlich unzulässiger Weise - insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird (vgl. LG Paderborn , Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16, juris, Rn. 38; ebenso LG Krefeld , Urt. v. 04.10.2017 - 2 O 19/17 - juris , Rn. 25; Urt. v. 28.02.2018 - 7 O 10/17 - juris , Rn. 34).
  • LG Krefeld, 04.10.2017 - 2 O 19/17

    Dieselgate - Fahrzeughersteller ist dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Ein solcher Verbraucher kann und muss nicht davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nur deshalb als eingehalten attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Lauf des Prüfstands erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung deswegen - in gesetzlich unzulässiger Weise - insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird (vgl. LG Paderborn , Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16, juris, Rn. 38; ebenso LG Krefeld , Urt. v. 04.10.2017 - 2 O 19/17 - juris , Rn. 25; Urt. v. 28.02.2018 - 7 O 10/17 - juris , Rn. 34).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Betrug an einem Bankkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
    Denn im Fall einer Überweisung liegt der Erfolgsort i.S.v. § 32 ZPO dort, wo die Bank des Klägers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 - MDR 2003, 893, zit. nach juris , Rn. 7).
  • OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91

    Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen

  • LG München II, 07.07.2017 - 10 O 2708/16

    VW-Abgasskandal - Rückabwicklung des Erwerbs eines vom Skandal betroffenen

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90

    Bestimmung des Tatorts beim Handeln durch einen anderen

  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 365/18

    Dieselskandal, Schadensersatz, Minderwert

    Der Schadensort ist als solcher ohne Belang, es sei denn, dass der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Schultzky, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 32 Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - I-32 SA 30/18 -, Rn. 15, juris).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 161/20

    Gerichtsstand bei vertraglich und deliktisch haftenden Streitgenossen

    Lediglich im Rahmen nicht tragender Ausführungen (obiter dicta) im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von Verweisungsentscheidungen hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschlüssen vom 26. Oktober 2018, 32 SA 30/18 (NJW-RR 2019, 658 Rn. 23 - unter Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 27. März 2003, 1Z AR 28/03, juris Rn. 7 zu einem Betrugstatbestand), 32 SA 32/18 (NJW-RR 2019, 186 Rn. 16) und 32 SA 46/18 (NJW-RR 2019, 655 Rn. 16), vom 14. Dezember 2018, 32 SA 53/18 (juris Rn. 23) sowie vom 9. Mai 2019, 32 SA 21/19 (NJW-RR 2019, 1398 Rn. 23) und 3. September 2019, 32 SA 54/19 (NJW-RR 2020, 60 Rn. 23) gleichbleibend die Ansicht geäußert, der "Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung" sei nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort sein Vermögen befinde.

    Deshalb sei darauf abzustellen, wo im Einzelfall die vermögensschädigende (Erfüllungs-)Handlung vorgenommen worden sei (NJW-RR 2019, 658 Rn. 23: im Fall einer Banküberweisung der Ort, an dem die Bank des Geschädigten dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat; NJW-RR 2019, 186 Rn. 16: Absendung des Überweisungsauftrags an die Bank im Online-Verfahren vom Wohnsitz des Geschädigten aus; NJW-RR 2019, 655 Rn. 22: dort, wo die Erfüllungshandlungen.

  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn immer auch auf den Ort abgestellt werden könnte, an dem sich das Vermögen des Geschädigten im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung befunden hat ( OLG München , Urt. v. 21.1.1992 - 25 U 2987/91 - NJW-RR 1993, 701, 703, unter 2. m.w.N.; missverständlich insoweit Schultzky , a.a.O.: "Betrug am Belegenheitsort des Klägervermögens"; zum Ganzen auch umfassend: Senat , Beschluss v. 26.10.2018, I-32 SA 30/18, Zitat nach Juris).
  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Wenn das Vermögen als solches unmittelbar geschädigt ist, ist es nicht angezeigt, den Begriff des Erfolgsorts unter dem Gesichtspunkt der Sachnähe und der leichteren Aufklärbarkeit des Sachverhalts einzuschränken (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2018, 32 SA 53/18, juris dort Rn. 23 [tragend allerdings gestützt auf die Bindungswirkung des dort zu prüfenden Verweisungsbeschlusses, vgl. Rn. 28] Beschluss vom 26. Oktober 2018, 32 SA 46/18, NJW-RR 2019, 655 dort Rn. 16 [tragend allerdings gestützt auf die Bindungswirkung des dort zu prüfenden Verweisungsbeschlusses, vgl. Rn. 23]; Beschluss vom 26. Oktober 2018, 32 SA 32/18, NJW-RR 2019, 186 dort Rn. 16 [tragend allerdings gestützt auf die Bindungswirkung des dort zu prüfenden Verweisungsbeschlusses, vgl. Rn. 21] und Beschluss vom 26. Oktober 2018, 32 SA 30/18, NJW-RR 2019, 658 dort Rn. 18 [tragend allerdings gestützt auf den Sitz der die Kaufpreisüberweisung ausführenden Bank, vgl. Rn. 23]), zumal die für eine einschränkende Anknüpfung in Betracht kommenden Gesichtspunkte oftmals nicht geeignet sind, eine größere Sachnähe zu begründen oder die Aufklärung zu erleichtern (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2019, 186, dort Rn. 20: Ort, an dem "in den Abendstunden online" der Überweisungsauftrag an die Bank abgesandt wurde).
  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 32 SA 1/21

    Schadensersatzklage wegen arglistiger Täuschung gegen Kfz-Händler und

    Das Landgericht Dortmund hat den Kläger mit Verfügung vom 20.01.2020 darauf hingewiesen, es dürfe nach der zitierten Rechtsprechung des Senats (u. a. Beschlüsse vom 26.10.2018 zu den Aktenzeichen 32 SA 30/18, 32 SA 32/18 und 32 SA 46/18) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit nach § 32 ZPO maßgeblich darauf ankommen, wo die Erfüllungshandlung i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB erfolgt sei.

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass er seine bisherige Rechtsprechung zur Bestimmung des Gerichtsstands in Fällen des § 32 ZPO (vgl. etwa Beschlüsse vom 26.10.2018, 32 SA 30/18, 32/18, 46/18, vom 14.12.2018, 32 SA 53/18, vom 09.05.2019, 32 SA 21/19, und vom 03.09.2019, 32 SA 54/19) nicht aufrecht erhält und sich der abweichenden, ganz herrschenden Meinung anschließt.

  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 574/18

    Diesel-Skandal - Haftung des Motorenherstellers - Feststellungsklage bzgl.

    Der Schadensort ist als solcher ohne Belang, es sei denn, dass der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Schultzky, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 32 Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - I-32 SA 30/18 -, Rn. 15, juris).
  • LG Bielefeld, 31.07.2019 - 3 O 418/18
    Ein Gerichtsstand gem. § 32 ZPO kann insbesondere an dem Ort begründet sein, an dem die Erfüllungshandlungen zu dem Vertrag vorgenommen wurden (OLG Hamm, Beschl. v. 26.10.2018 - 32 SA 46/18, BeckRS 2018, 30844 und OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2018 - 32 SA 30/18, BeckRS 2018, 36979).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht